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   BVerwG, 30.03.1961 - VIII CB 6.61   

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BVerwG, 30.03.1961 - VIII CB 6.61 (https://dejure.org/1961,558)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1961 - VIII CB 6.61 (https://dejure.org/1961,558)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1961 - VIII CB 6.61 (https://dejure.org/1961,558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 745
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1961 - VIII CB 6.61
    Der Kläger begründet seine Beschwerde in erster Linie damit, daß das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von dem Urteil BVerwGE 9, 132 abweiche.

    Urteil BVerwGE 9, 132, sondern auf der Änderung des Gesetzeswortlauts.

    Nach BVerwGE 9, 132 hat allerdings nach dem in § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG zum Ausdruck gekommenen Grundgedanken auch derjenige wegen seines Verhaltens in der Zeit des Nationalsozialismus die politischen Gründe seiner Haft zu vertreten, der gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit verstoßen hat.

  • BVerwG, 26.01.1961 - III B 289.59
    Auszug aus BVerwG, 30.03.1961 - VIII CB 6.61
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG III B 289.59/BVerwG III C 349.59 - ausgeführt hat, kommt im Verwaltungsrechtsstreit der mündlichen Verhandlung zwar nicht die gleiche Bedeutung zu wie im Zivilprozeß, da auch alle nur schriftsätzlich vorgetragenen Ausführungen eines Beteiligten zu beachten sind und das Verfahren von dem Grundsatz der amtlichen Wahrheitserforschung beherrscht wird.
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren, Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung,

    Denn eine Zulassung wegen Divergenz kommt nur in Betracht, wenn die frühere Rechtsprechung für das geänderte Recht erheblich geblieben ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 58; BVerwG DVBl 1961, 745).
  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61

    Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung -

    Er ist zu prüfen, obwohl die Beschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Erfolg hat; denn in dem künftigen Revisionsverfahren ist nach § 237 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur über die geltend gemachten Verfahrensmängel zu entscheiden, wenn die Revision auf Verfahrensmängel gestützt wird und nicht zugleich eine der Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO vorliegt (Beschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 -, DVBl. 1961 S. 745).
  • BVerwG, 04.12.1964 - VIII B 24.63

    Anerkennung als politischer Häftling der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)

    In seinemBeschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - hat das Bundesverwaltungsgericht bereits eine Auslegung des Wortes "erheblich" gebilligt, die Abstand nahm von dem Erfordernis einer in besonders hohem Maße zu mißbilligenden Haltung und ein bei der Schaffung oder Aufrechterhaltung der Gewaltherrschaft objektiv ins Gewicht fallendes Verhalten, insbesondere ein solches an führender Stelle, genügen ließ.

    Eine Abweichung von dem Urteil BVerwGE 9, 132 liegt nicht vor, weil, wie bereits in demBeschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - ausgeführt wurde, das nach einer Gesetzesänderung ergangene Berufungsurteil nicht auf der Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beruht, wenn diese vor der Gesetzesänderung ergangen war und die Gesetzesänderung die Abweichung rechtfertigt.

  • BVerwG, 07.03.2002 - 5 B 60.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Unabhängig davon scheidet eine Zulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auch deshalb aus, weil eine Abweichung von einer durch Gesetzesänderung überholten Rechtsprechung eine Divergenzzulassung nicht zu begründen vermag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - [DVBl 1961, 745 [BVerwG 30.03.1961 - VIII CB 6/61]]; BSG, Beschluss vom 19. März 1986 - 7 BAr 75/85 - [SozR 1500 § 160 a Nr. 58 = MDR 1986, 789]; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 55.91 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 300] zur älteren, durch Rechtsprechungsänderung überholten Rechtsprechung).
  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Die Beteiligten mußten Gelegenheit erhalten, sich auf die veränderte Situation einzustellen und ihr Prozeßvorbringen danach auszurichten (Beschluß vom 30. März 1961 - BVerwG 8 CB 6.61 - DVBl. 1961, 745; Urteil vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 27.69 - MDR 1971, 951).
  • VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 TE 3420/88

    Lage der Yeziden in der Türkei - Divergenzrüge

    Für die Revisionszulassung ist jedoch anerkannt, daß eine Rechtsfrage ihre grundsätzliche Bedeutung verliert, wenn sie durch den Erlaß neuen Rechts gelöst wird (BVerwG, 09.03.1984 -- 7 B 41.83 --, Buchholz 442.30 Nr. 2), und daß ein Urteil nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO beruht, wenn es auf eine Gesetzesvorschrift gestützt ist, die nach Ergehen der Entscheidung erlassen worden ist, von der es abweichen soll, und wenn die zwischenzeitliche Gesetzesänderung die geltend gemachte Abweichung rechtfertigt (BVerwG, 30.03.1961 -- VII CB 6.61 --, DVBl. 1961, 745).
  • VG Würzburg, 18.01.2011 - W 1 K 10.399

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Anwendung von Ruhensvorschriften;

    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Divergenz im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu einer Entscheidung, die zu einer nicht mehr geltende Rechtsvorschrift erging, die Zulassung der Berufung nicht begründet (vgl. BVerwG v. 30.03.1961 - VIII ZB 6.61 -, DVBl. 1961, 745 f.).
  • BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

    Hält der Vorsitzende oder - nach Eintritt in die mündliche Verhandlung - das Gericht bei der gebotenen Entscheidung über den Verlegungs- bzw. Vertagungsantrag die persönliche Anhörung nicht (mehr) für erforderlich, sondern den Rechtsstreit für entscheidungsreif, so muß mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dem Beteiligten, dessen Erscheinen angeordnet worden ist, die Möglichkeit gegeben werden, das mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens bisher möglicherweise unterlassene Vorbringen schriftsätzlich nachzuholen (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG III B 289.59 / III C 349.59 - [NJW 1961, 892] unter Hinweis auf Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 334.59 - [ZLA 1960, 105] und BSGE 1, 277 sowie Beschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - [DVBl. 1961, 745]).
  • BVerwG, 10.12.1970 - III C 5.69

    Feststellung eines Vertreibungsschadens entsprechend einem Erbteil - Zulassung

    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nicht gegeben, wenn bei Erlaß der angeblich abweichenden Entscheidung der Rechtssatz gar nicht angewendet werden konnte, der bei Erlaß der angeblich von der Abweichung betroffenen Entscheidung angewendet wurde (Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 -, vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 -).
  • BVerwG, 21.01.1964 - V CB 204.62

    Antrag auf Gewährung einer Altsparerentschädigung - Zulässigkeit einer Beschwerde

    Wird nämlich die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen, so steht sie einer schon vom Verwaltungsgericht zugelassenen Revision gleich und der Rechtsmittelführer kann - wie der Senat in dem genannten Beschluß ausgeführt hat - mit der nun zugelassenen Revision die Nachprüfung des angefochtenen Urteils in vollem Umfang herbeiführen (so schon Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 1. Februar 1961 - BVerwG IV B 265.60 - [Leitsatz], anders jedochBeschluß vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 - [DVBl. 1961 S. 745] undBeschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz BVerwG 310 § 132 VwGO Nr. 26]).
  • BVerwG, 26.06.1961 - VI C 5.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.06.1970 - IV B 15.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Errichtung eines

  • BVerwG, 25.11.1964 - VIII B 12.63

    Anerkennung eines so genannten automatischen Arrests als einen durch die

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